Inzidenz über 500
25.11.2021
Im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden hat die Sieben-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von mindestens 500 erreicht. Maßgeblich sind die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen. Somit treten ab Donnerstag, 25. November, im Land- und Stadtkreis laut Corona-Verordnung folgende Maßnahmen zusätzlich in Kraft:
- Nicht-immunisierten Kundinnen und Kunden ist der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung, nicht gestattet. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für nicht-immunisierte Kunden ohne Einschränkung zulässig.
- Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkünften in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.
Stadt Bühl