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Rathäuser beschränken Zugang


Im Zuge der für Ende der Woche angekündigten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg möchte auch die Stadtverwaltung den persönlichen Kundenverkehr bis auf Weiteres auf das unbedingt notwendige Maß beschränken.

Ab Montag, 6. Dezember, sind die Rathäuser und Ortsverwaltungen deshalb für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Verwaltungsmitarbeiter sind telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Ist ein persönliches Erscheinen unumgänglich, ist auch eine Terminvereinbarung möglich. Die Dienste des Bürgeramtes im Rathaus 2 stehen wie bisher – also auch ohne Termin – zur Verfügung, wobei ausdrücklich darum gebeten wird, alle zeitlich nicht dringlichen Verwaltungsgänge auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Sowohl in den Rathäusern mitsamt Bürger-Service-Center als auch in den Ortsverwaltungen ist für den Zutritt allerdings künftig ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erforderlich.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl