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Inzidenz über 500


Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Rastatt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von mindestens 500 erreicht hat, gelten seit Samstag, 15. Januar, wieder lokale nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte. Wie das Landratsamt Rastatt mitteilt, sind dafür die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen maßgeblich.

Somit ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkünften in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.

Weitere Informationen zur derzeit gültigen Corona-Verordnung und der aktuellen Lage gibt es auf der städtischen Webseite unter www.buehl.de/corona.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl