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Gewerbesteuer soll steigen


Nachdem Oberbürgermeister Hubert Schnurr im Dezember den Haushalt für 2022 eingebracht hatte, fanden nun im Friedrichsbau die Haushaltsberatungen mit dem von Gemeinderatsmitgliedern besetzten Verwaltungsausschuss statt. Dabei wurde auch der Vorschlag der Stadtverwaltung, die Hebesätze bei der Gewerbe- und der Grundsteuer B moderat anzuheben, eingebracht. Damit möchte man zum einen im städtischen Haushalt dauerhaft wieder näher an die schwarze Null kommen, zum anderen einem für dieses Jahr drohenden höheren Fehlbetrag entgegenwirken. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat am 16. Februar.

Gegenüber dem im Dezember eingebrachten Haushaltsentwurf für 2022 wird der Fehlbetrag nach den neuesten Berechnungen etwas höher ausfallen als zuletzt kalkuliert: Statt einem Minus von 900.000 Euro ist jetzt ein Minus von knapp 1,1 Millionen Euro vorgesehen. Dabei ist die geplante Erhöhung der Steuern bereits eingerechnet. Der höhere Fehlbetrag hängt mit einem Ende Dezember 2021 eingegangenen Messbescheid des Finanzamtes zusammen. „Aufgrund dessen mussten wir den Ansatz der Gewerbesteuereinnahmen von 18,5 Millionen Euro um 1,5 Millionen Euro zurücknehmen“, erläuterte Thomas Bauer, Leiter des städtischen Fachbereichs Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften.

Auch, um diesen Rückgang zumindest teilweise aufzufangen, empfiehlt die Verwaltung bei der Gewerbesteuer eine Anhebung des Hebesatzes um 15 Prozentpunkte (auf 390 v.H.). Die vorgeschlagene Anpassung entspricht einer Erhöhung um vier Prozent. Für die Stadt würde das in diesem Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 560.000 Euro bedeuten. Laut Oberbürgermeister Schnurr wird, gemäß einer Übereinkunft mit dem Gemeinderat, die Gewerbesteuer ohnehin alle fünf oder sechs Jahre auf den Prüfstand gestellt. Da die bislang letzte Erhöhung 2015 erfolgt ist, sei jetzt die Zeit für eine Anpassung gekommen. Im Vergleich mit anderen Großen Kreisstädten der Region läge Bühl damit dann noch immer „in einem guten Mittelbereich“, betont Thomas Bauer.

Die zweite Stellschraube, an der gedreht werden soll, ist die Grundsteuer B. Diese betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke – lediglich landwirtschaftliche Flächen sind nicht betroffen. Grundstückseigentümer sollen nach dem Rathaus-Vorschlag einer Anhebung des Hebesatzes um 20 Prozentpunkte 5,3 Prozent mehr Grundsteuer bezahlen. Bei einer Basis von 5,4 Millionen Euro käme die Stadt damit auf Mehreinnahmen in Höhe von knapp 290.000 Euro im Jahr.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl