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Steuersätze werden erhöht


Der Bühler Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Februar, mehrheitlich eine Erhöhung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B beschlossen. Die Stadtverwaltung erhofft sich dadurch zum einen im städtischen Haushalt dauerhaft wieder näher an die schwarze Null zu kommen, zum anderen einem für dieses Jahr drohenden höheren Fehlbetrag entgegenzuwirken. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer steigt um 15 Prozentpunkte (auf 390 von Hundert). Die Anpassung entspricht einer Erhöhung um vier Prozent. Die Verwaltung erwartet dadurch Mehreinnahmen in Höhe von 560.000 Euro. Bei der Grundsteuer B erfolgt durch den Beschluss des Gremiums eine Anhebung des Hebesatzes um 20 Prozentpunkte (auf 395 v. H.). Das hat zur Folge, das sowohl Eigentümer von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken – lediglich landwirtschaftliche Flächen sind nicht betroffen – zukünftig 5,3 Prozent mehr Grundsteuer bezahlen. Bei einer Basis von 5,4 Millionen Euro kommt die Stadt damit auf Mehreinnahmen in Höhe von knapp 290.000 Euro im Jahr.

Damit bleibt die Stadt bei der Grundsteuer B unter dem Mittelwert vergleichbarer nordbadischer Städte (412), bei der Gewerbesteuer liegt sie knapp darüber (386). In beiden Fällen galt der bisherige Bühler Hebesatz seit 2016. Bei der damaligen Erhöhung war vereinbart worden, die Sätze turnusmäßig alle fünf bis sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls an den allgemeinen Durchschnitt anzupassen.

In dieser Sitzung haben die Räte obendrein den Haushaltsplan 2022 mehrheitlich verabschiedet.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl